Verfahren bei Extremwetter – Erinnerung
In den vergangenen Jahren gab es immer mal wieder Wintereinbrüche, die den Verkehr im Kreis Siegen-Wittgenstein stark beeinträchtigt haben. Aufgrund des hohen Anteils an FahrschülerInnen an unserer Schule sind wir von solchen Ereignissen besonders betroffen. Folgende Regeln gelten grundsätzlich:
- Die Schulleitung versucht so früh wie möglich eine Entscheidung bzgl. eines möglichen Ausfalls von Präsenzunterricht zu fällen und diese zeitnah über alle möglichen Kanäle zu kommunizieren (TEAMS, Homepage, Elternpflegschaft).
- Entscheiden Sie als Eltern, ob Sie Ihrem Kind den Schulweg in solchen Situationen zumuten oder nicht. Nach angemessener Wartezeit darf eine Schülerin oder ein Schüler nach Hause gehen, wenn bspw. der Bus nicht kommt.
- Muss der Präsenzunterricht abgesagt werden, findet in der Regel ab der 3. Stunde Distanzunterricht nach Plan über TEAMS statt.
- In der Schule gibt es immer eine Notbetreuung von der 1.-6. Stunde.
Sören Leopold