Schulordnung des Gymnasiums Wilnsdorf
Auf der Grundlage der Schulcharta dient diese Schulordnung dazu, dass die Aufgaben der Schule erfüllt und ihre Bildungsziele erreicht werden können. Dazu gehört u.a., dass ein ordnungsgemäßer Unterricht durchgeführt und alles unterlassen wird, was eine geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit beeinträchtigt.
Umgang mit fremdem und öffentlichem Eigentum
- Jeder in der Schule ist verpflichtet, fremdes Eigentum zu respektieren, pfleglich zu behandeln und zu bewahren. Alle Lehr- und Lernmittel sowie Einrichtungen und Arbeitsmaterialien der Schule sind sachgemäß und mit besonderer Sorgfalt zu benutzen. Für verursachte Schäden muss der Schuldige nach den gesetzlichen Vorschriften haften. Es ist empfehlenswert, zur Vermeidung von Diebstählen Geld und Wertsachen immer bei sich zu tragen. Dies gilt insbesondere für den Sportunterricht, bei dem Wertsachen auf keinen Fall in der Umkleidekabine zurückgelassen werden dürfen. Um Diebstähle zu vermeiden, wird empfohlen, an Sporttagen möglichst keine Wertsachen mitzubringen und diese bestenfalls zu Hause zu lassen. Falls dies nicht möglich ist, können Wertsachen in der Turnhalle bzw. auf dem Sportplatz auf eigene Verantwortung in der Aufbewahrungsbox der Klasse deponiert werden.
- Jeder in der Schule ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und das Außengelände der Schule in Ordnung zu halten. Jeder ist verantwortlich dafür, seinen eigenen Abfall sachgerecht zu entsorgen. Gleichzeitig sind alle verantwortlich für die Sauberkeit ihres Unterrichtsraumes. Um dem Reinigungspersonal die Säuberung der Klassen-, Kurs- und Fachräume zu ermöglichen, stellt jeder Schüler nach der letzten Stunde in dem jeweiligen Unterrichtsraum den Stuhl auf den Tisch. Alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die aus einem Unterrichtsraum entfernt worden sind, müssen wieder an ihren Ort zurückgebracht werden. Bestimmte Klassen- und Jahrgangsstufen sind verantwortlich für die grobe Reinigung des Schulhofes von Abfällen. Die Verantwortlichkeit wird über einen separaten Dienstplan ausgewiesen.
Aufenthalt im Schulgebäude und auf den Pausenhöfen
- In der Schule verhalten sich alle so, dass niemand gefährdet oder unnötig gestört wird.
- Aus Sicherheitsgründen ist es nicht zulässig, dass Schüler der Sekundarstufe I während der Unterrichtszeit das Schulgelände verlassen. Die Fußwege zur Sporthalle, zum Sportplatz, zum Busbahnhof, die Parkplätze sowie die Wege dorthin sind als Aufenthaltsgelände nicht zugelassen.
- Mit dem Vorgong gehen die Schüler unverzüglich in die Unterrichtsräume. Ist eine Klasse 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer, so meldet sich der Klassensprecher im Sekretariat.
- Aufenthalt während der großen Pausen
- a) Gebäude A
Die Schüler der Jahrgangsstufe 5 bis 10 verlassen grundsätzlich während der großen Pausen die Klassenräume und Flure. Lediglich die offene und geschlossene Pausenhalle können ausschließlich als Ruhe- und Gesprächsräume genutzt werden. Bewegungsspiele dürfen aus Sicherheitsgründen nur auf dafür ausgewiesenen Spielflächen auf dem Schulhof durchgeführt werden. Die Schüler verpflichten sich, zur Einhaltung der o.g. Regeln eigenverantwortlich beizutragen. Die Klassenraumtüren werden nach Ende der Unterrichtsstunden von der Fachlehrkraft verschlossen.
- b) Gebäude B
Alle Schüler der Jahrgangsstufen EF/Q1/Q2 können in den Pausen in den Kursräumen bleiben.
Die Schüler der Sekundarstufe I verlassen in den Pausen die Räume. Ihre Fach- und Klassenräume werden vom Fachlehrer verschlossen.
- c) Gebäude C
Der Aufenthalt in den Fluren und Fachräumen ist ohne Lehrer grundsätzlich nicht erlaubt.
Nach dem Unterricht sind alle Fachräume aus Sicherheitsgründen abzuschließen.
Bei einem notwendigen Raumwechsel in den großen Pausen nehmen die Schüler grundsätzlich ihre Taschen mit. Abstellmöglichkeiten bietet die überdachte Pausenhalle vor Gebäude A bzw. die Eingangshalle in Gebäude A. Erst nach dem Ende der Pause begeben sich die Schüler zum Unterricht in den entsprechenden Fachraum oder zurück in den Klassenraum.
Vermeidung von Unfällen
- Während der Unterrichtszeit (ab 7.40 Uhr) ist das Befahren des Schulhofes mit privaten Fahrzeugen aller Art verboten.
- Unabhängig von der StVO ist auf dem Zufahrtsweg zur Turnhalle nur im Schritttempo zu fahren. Mit Beginn des Schulgeländes dürfen Zweiräder nur geschoben werden.
- Zur Vermeidung von folgenschweren Unfällen muss weiterhin untersagt werden:
- Werfen mit Steinen und Gegenständen jeglicher Art
- Hinauslehnen aus den Fenstern und Rutschen auf den Treppengeländern
- Lauf- und Ballspiele in den Gebäuden und unter den Vordächern
- Werfen mit Schneebällen und das Anlegen von Rutschbahnen
- Spielen mit Bällen außer auf besonders gekennzeichneten Spielflächen.
Umgang mit Alkohol, Nikotin und sonstigen Suchtmitteln
- Das Mitführen und der Konsum von Alkohol und sonstigen Drogen aller Art auf Schulveranstaltungen und innerhalb des Schulgeländes ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung muss mit strengen Ordnungsmaßnahmen gerechnet werden.
- Wer infolge von Suchtmittelmissbrauch am Unterricht nicht in angemessener Weise teilnehmen kann oder inakzeptables Verhalten zeigt, wird vom Fachlehrer aus dem laufenden Unterricht ausgeschlossen.
- Wer auf dem Schulgelände oder bei anderen Schulveranstaltungen illegale Drogen an andere Schüler verkauft oder Mitschüler zum Konsum derselben anleitet, kann gemäß § 54 Schulgesetz von der Schule entlassen werden.
- Über Ausnahmen bezüglich des Ausschanks von Alkohol bei besonderen Schulveranstaltungen entscheidet die Schulleitung unter Beteiligung der Schulkonferenz.
- Das Rauchen auf dem Schulgelände ist Schülern grundsätzlich untersagt. Überdies gilt das Rauchverbot auch für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgrundstückes. Mit Geldbuße kann belegt werden, wer entgegen dem Rauchverbot raucht (NiSchG NRW § 6).
Beurlaubung und Entschuldigung von Fehlzeiten
Beurlaubung und Entschuldigungen für Fehltage richten sich nach § 43 SchG. Darüber hinaus gilt am Gymnasium Wilnsdorf folgende Regelung:
- Sekundarstufe I:
In der Erprobungsstufe erfolgt die Entschuldigung in einem Jahresplaner innerhalb von 14 Tagen durch die Eltern und Erziehungsberechtigten. Erfolgte Entschuldigungen werden im digitalen Klassenbuch von den Klassenleitungen vorgenommen.
- Sekundarstufe II
In der Oberstufe wird das grüne Entschuldigungsformular von den Schülerinnen und Schülern aufmerksam und sorgfältig geführt und kontrolliert. Bei Unklarheiten soll sofort Rücksprache mit der Stufenleitung stattfinden. Das Entschuldigungsformular wird regelmäßig vor Quartalsende durch die Stufenleitungen eingesammelt. Diese entschuldigen die Fehlzeiten im digitalen Klassenbuch. Sind Fehlzeiten nicht durch die Eltern und Erziehungsberechtigten entschuldigt, gelten diese als unentschuldigt und werden dementsprechend auf dem Zeugnis vermerkt.
Sollten auf Grund von Fehlzeiten Schülerleistungen nicht beurteilbar sein, können Leistungsfeststellungsprüfungen durchgeführt werden.